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   LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17   

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LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17 (https://dejure.org/2018,59430)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17 (https://dejure.org/2018,59430)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 10 Sa 1539/17 (https://dejure.org/2018,59430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Ein Gewerbebetrieb liegt auch vor, wenn das Motiv der jeweiligen Tätigkeit in einer nachhaltigen Vermögensvermehrung besteht (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

    Auf die Höhe des mit der Vermietung erzielten Gewinns kommt es nicht an, entscheidend ist vielmehr die Absicht, einen Gewinn zu erzielen (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 23, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Je größer der Verwaltungsaufwand ist, desto eher ist eine Nutzung als Erwerbsquelle zu bejahen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 24, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ; dafür kann indiziell sprechen, dass für die Verwaltung Dritte, z.B. Wohnungsverwaltungsgesellschaften oder Hausmeister, eingesetzt werden.

    In dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BAG im Jahr 2005 zugrunde lag, wurden über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt und mit diesen drei Häuser mit jeweils sechs Wohnungen errichtet oder durch Instandsetzung saniert ( BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

    Für eine Erwerbsabsicht kann auch die Anzahl der eingesetzten Arbeitnehmer sprechen sowie der Umstand, dass der Eigentümer selbst einen Gewerbebetrieb angemeldet hat (vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b bb der Gründe, Juris).

    Nicht entscheidend ist, ob bauliche Leistungen allgemein auf dem freien Markt angeboten werden oder ob diese nur gegenüber einem bestimmten Kunden in Auftrag gegeben wurden ( vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b aa der Gründe, Juris).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 verwiesen.

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485) .

  • BFH, 27.02.2014 - III R 40/13

    Kindergeldbescheinigung für einen nachrangig Berechtigten

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Eine andere Auffassung betont hingegen, dass § 30 AO kein Zitiergebot enthalte und sich daher auch durch Auslegung ergeben könne, dass die Offenbarung von steuerlich relevanten Daten zulässig sei (vgl. BFH 27. Februar 2014 - III R 40, 13 - Rn. 17, DStRE 2014, 728; Rüsken in Klein AO 14. Aufl. § 30 Rn. 102) .

    Sie hat eher einen generalklauselartigen Charakter und führt nicht näher diejenigen Auskünfte aus, die erteilt werden dürfen (vgl. zu diesem Aspekt BFH 27. Februar 2014 - III R 40, 13 - Rn. 17, DStRE 2014, 728) .

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 10. Mai 1979 - VII ZR 97/78 - BGHZ 74, 273, 276 f. m.w.N) und des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) ist die Errichtung von Gebäuden, der die Instandsetzung gleichzustellen ist, zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer grundsätzlich kein Gewerbebetrieb des Vermieters, sondern eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück.

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16, NZA 2017, 1327 - Keyloggerfall) .
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14) .
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Ob ein Sachverhalt zum unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung oder zu jenem Bereich des privaten Lebens, der unter bestimmten Voraussetzungen dem staatlichen Zugriff offen steht, zuzuordnen ist, lässt sich nicht abstrakt beschreiben, sondern kann befriedigend nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falls beantwortet werden (vgl. BVerfG 9. Oktober 2010 - 2 BvR 2101/09 - [Steuer-CD] Rn. 45, NJW 2011, 2417) .
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Die Annahme eines "Sachvortragsverwertungsverbots" steht in deutlichem Widerspruch zu den Grundprinzipien des deutschen Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahrens (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 24, NZA 2008, 1008) .
  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • OLG Hamm, 14.07.1980 - 1 VAs 7/80
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

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